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LV-Positionen

Positionsarten und Positionstypen für die Verwendung in Leistungsverzeichnissen

Positionen sind die Teilleistungen, aus denen Leistungsverzeichnisse (LV) aufgebaut werden. Eine Position wird durch verschiedenen Attribute beschrieben, zum Beispiel Ordnungszahl, Menge, Einheit, Kurztext, Langtext, Einheitspreis und Gesamtbetrag. Außerdem können LV-Positionen bestimmten Kostengruppennummern zugeordnet werden.

Positionsarten

Unter Positionsarten ist die Art der Verwendung einer LV-Position zu verstehen.

Grundpositionen, Wahlpositionen oder Alternativposition

Grundpositionen sind LV-Positionen, die durch Wahlpositionen bzw. Alternativpositionen ersetzt werden können. Durch die Verwendung dieser Positionsarten können Preise für eine alternative Bauvariante eingeholt werden. Durch eine Variantenrechnung im Preisspiegel lässt sich dann feststellen welche Ausführung wirtschaftlicher ist und beauftragt werden soll.
Wahlpositionen oder Alternativpositionen sind im allgemeinen nur vorzusehen, wenn sich von mehreren brauchbaren und technisch gleichwertigen Bauweisen nicht von vorneherein die wirtschaftlichste bestimmen lässt.
Auf eine Grundpositionen folgt mindestens eine Wahlposition (Alternative) mit entsprechender Zuordungszahl zur Grundposition.

Eine Wahlposition kann beispielsweise als Stundenlohnposition ausgeschrieben werden.

Bedarfsposition oder Eventualposition

LV-Positionen, deren Ausführung fraglich ist, nennt man Bedarfspositionen oder auch Eventualpositionen. Hierbei wird unterschieden zwischen Eventualpositionen mit und ohne Gesamtbetrag.

Zu bezuschlagende LV-Positionen und Zuschlagsposition

Zu bezuschlagende Positionen und Zuschlagspositionen setzt man beispielsweise im Rohrleitungsbau ein: In den zu bezuschlagenden Positionen werden die Rohre erfaßt, in der Zuschlagsposition ein Prozentsatz auf die Gesamtsumme der Rohre. Dieser Prozentsatz faßt die Kosten aller Einzelteile für die Montage zusammen. Mit der Zuschlagsposition kann man sich somit ein detailliertes Leistungsverzeichnis über alle benötigten Einzelteile ersparen.

Pauschalposition

Bei einer Pauschalposition entfällt die Angabe einer Menge. Die Einheit ist psch, PSCH oder Psch. Statt des Gesamtbetrages steht der Pauschalpreis.

Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten können in einem Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschrieben und vertraglich zur Ausführung vereinbart werden. Die Einheit ist hierbei in Stunden angegeben. Stundenlohnarbeiten stellen eine Sonderposition dar, die oft als eine Eventualposition behandelt wird. Angehängte Stundenlohnarbeiten dürfen nach VOB/A nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. Allerding sind sie in Ausschreibungen oft anzutreffen, besonders bei Baumaßnahmen der Sanierung, Umbau, Rückbau, Abbruch und im Tiefbau.

Nachtragsposition

LV-Positionen, die im Auftrags-LV nicht vorhanden sind, aber notwendig werden, werden als Nachtragpositionen in ein Auftrags-LV aufgenommen.

Positionstypen

Unter Positionstypen ist die Form der Beschreibung einer LV-Position zu verstehen.

Normalposition

Der gängigste Typ zur Beschreibung einer Teilleistung.

Indexposition

Eine Indexposition ist eine weitere Untergliederung einer Normalposition und folgt dieser direkt mit gleicher Ordnungszahl und zusätzlichem Index. Dieser Positionstyp wird oft für Nachtragspositionen verwendet.

Leitbeschreibung und Unterbeschreibung

Bei besonders umfangreichen Beschreibungen kann eine Position aus einer Leitbeschreibung und einer oder mehreren Unterbeschreibungen zusammengesetzt sein.

Bezugsbeschreibung und Wiederholungsbeschreibung

Über das Verfahren der Bezugs- und Wiederholungsbeschreibung können Positionen verkürzt beschrieben werden.

Ausführungsbeschreibung

Gleichbleibende, umfangreiche Beschreibungen für eine Reihe von Positionen können unter einer Ausführungsbeschreibung zusammengefaßt werden.

Hinweistexte

Hinweistexte sind standardisierte oder frei formulierte Beschreibungen innerhalb eines Leistungsverzeichnisses, die bei der Preisbildung zu beachten sind. Sie sind weder Beschreibung einer Position noch Bestandteil derselben. Hinweistexte können sich auf eine LV-Gruppe oder auch eine oder mehrere Positionen beziehen.

Wichtig: Gesetze und Verordnungen unterliegen naturgemäß gewissen Änderungsprozessen, deshalb sind diese - insofern sie hier genannt werden - unbedingt in aktuell gültiger Form und im originalen Wortlaut heranzuziehen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Es kann keine Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit gegeben werden.
 

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