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Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine preisrechtliche Verordnung der Bundesregierung. Der Anwendungsbereich der Honorarordnung wird in § 1 HOAI beschrieben: Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung erfasst werden.
Die HOAI legt fest, wie ein Architektenhonorar zu ermitteln ist und schreibt in Honorartabellen die Preisgrenzen (Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen) für Architektenleistungen vor. Die HOAI ist eine bundesweit geltende Preisverordnung, die die Bundesregierung auf der Grundlage eines Artikelgesetzes erlassen hat. Kammermitglieder sind darüber hinaus aufgrund ihres Standesrechtes - der Berufsordnung - dazu verpflichtet, die HOAI anzuwenden.
In §15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten/Ingenieurs in neun Phasen detailliert beschrieben
Alles zusammen ergibt 100% der Architektenleistung.
Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Der Architekt bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern im Qualitätswettbewerb an. Daher auch die berufsrechtliche Einschränkung der Werbung: Der Architekt wirbt mit seiner Leistung.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest.
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
|---|---|
| Klären der Aufgabenstellung Beratung zum gesamten Leistungsbedarf Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter Zusammenfassung der Ergebnisse |
Bestandsaufnahme Standortanalyse Aufstellung eines Raum- und Funktionsprogramms Prüfen der Umwelterheblichkeit und der Umweltverträglichkeit |
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
|---|---|
| Grundlagenanalyse Abstimmung der Zielvorstellungen Erarbeitung eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Klärung und Erläuterung von Städtebau, Gestaltung, Ökologie, Ökonomie in Erstellung und Nutzung Verhandlungen mit den behörden zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit Kostenschätzung |
Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten nach Grundsätzlich verschiedenen Anforderungen Finanzierungsplanung, Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse Mitwirken bei der Kreditbeschaffung Durchführen der Bauvoranfrage Anfertigen von Perspektiven, Muster, Modelle Aufstellung der Zeit- und Organisationsplanung Gebäude- und Bauteiloptimierung zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoffemissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien |
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
|---|---|
| Bearbeiten des Planungskonzeptes Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit Kostenberechnung und Kostenkontrolle |
System- und Integrationsplanung Analyse von Alternativen/Varianten mit Kostenuntersuchung -(optimierung) Wirtschaftlichkeitsberechnung Kostenberechnung durch aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog |
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
|---|---|
| Erarbeiten der Vorlagen der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen Einreichen des Baugesuches Begleitung des Genehmigungsverfahrens |
Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung Erarbeitung von Unterlagen für besondere Prüfverfahren Unterstützung des Bauherrn in Widerspruch- oder Klageverfahren Ändern der Genehmigungsunterlagen |
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
|---|---|
| Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 Ausführungspläne Detail- und Konstruktionszeichnungen Einarbeiten von Fachplanungen |
Detaillierte Objektbeschreibung als Raumbuch Detailmodelle Prüfen und anerkennen von Plänen Dritter |
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
|---|---|
| Massenermittlung als Grundlage für Leistungsbeschreibungen Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen Abstimmen und koordinieren der Leistungsbeschreibungen aller Gewerke |
Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Raumbuch Kostenübersichten mit Auswertung der Beiträge an der Planung fachlich beteiligter |
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
|---|---|
| Einholen, prüfen und auswerten der Angebote, aufstellen eines Preisspiegels Verhandlung mit Bietern und Mitwirken bei der Auftragserteilung Kostenanschlag und Kostenkontrolle |
Prüfen und werten von Angeboten und Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen |
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
|---|---|
| Überwachen und koordinieren der Ausführung Aufstellen und fortschreiben eines Zeitplanes, führen eines Bautagebuches Abnahme der Bauleistung, Feststellung von Mängeln und Überwachen der Beseitigung Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, Kostenkontrolle Organisation behördlicher Abnahmen Übergabe des Objekts Auflisten der Gewährleistungsfristen |
Aufstellen, überwachen und fortschreiben von Zahlungsplänen und differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen Über die Grundleistung hinausgehende Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter |
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
|---|---|
| Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Zusammenstellung der zeichnerischen und textlichen Unterlagen |
Aufstellen von Bestandspläne, Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse, Wartungsanweisungen Objektbeobachtung und -verwaltung, überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen Baubegehungen nach Übergabe Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse |
Die Höhe des Architektenhonorars wird ermittelt:
Die für die Ermittlung des Architektenhonorars anrechenbaren Kosten sind die Nettobaukosten für das Bauwerk.
Beispielrechnung für ein Gebäude mit anrechenbaren Kosten von €150.000 in der Honorarzone III, mitte.
Anrechenbare Kosten
Honorarzone (gem. §11, 12 HOAI) III, mitte
Architektenhonorar (Interpolation gem. §5a HOAI) €18.698,00
Die Tätigkeit des freischaffenden Architekten ist keine gewerbliche Tätigkeit. Ein freischaffender Architekt übt ebenso wie ein Arzt oder Rechtsanwalt einen Freien Beruf aus. Eines der Wesensmerkmale des Freien Berufes ist die Art der Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer - es ist ein besonderes Vertrauensverhältnis. Der freischaffende Architekt ist dazu verpflichtet, die Interessen des Bauherrn gegenüber den am Bau Beteiligten bestmöglich zu vertreten und ihn in seinen Entscheidungen im Hinblick auf gestalterische, technische, wirtschaftliche, und rechtliche Fragen zu beraten.
Honorarordnungen haben zum Ziel, wirtschaftliche Abhängigkeiten des Auftragnehmers vom Auftraggeber zu vermeiden und den Auftragnehmer von der Notwendigkeit des Feilschens um sein Honorar zu befreien. Honorarordnungen sollen den Vertragspartnern Transparenz und Rechtssicherheit bieten.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.